Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz
Medizinische Rehabilitation soll die Folgen einer Krankheit mindern und den Erkrankten ein größeres Maß an Teilhabe ermöglichen.
Davon können auch Menschen mit Demenz profitieren. Eine Reha kann auch für Angehörige sinnvoll sein, die durch die Pflege körperlich und seelisch stark belastet sind. Ein neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) mit dem Thema: Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz, informiert über die verschiedenen Arten von Reha und die Voraussetzungen, unter denen sie von den Kostenträgern bewilligt werden.
Ziel einer Reha-Maßnahme ist es, die Folgen einer Erkrankung zu heilen oder zu vermindern. Auch wenn die meisten Demenzerkrankungen nicht heilbar sind, können Menschen mit Demenz, insbesondere im frühen und mittleren Stadium der Erkrankung, von einem Reha-Angebot profitieren, das gezielt auf ihre Symptome eingeht. Das gilt auch für Reha-Maßnahmen, die aufgrund einer anderen Erkrankung oder beispielsweise nach einer Hüftoperation erforderlich werden. Als Voraussetzung gilt, dass das jeweilige Angebot auf den besonderen Unterstützungsbedarf von Demenzkranken eingerichtet ist.
Pflegende Angehörige betreuen Menschen mit Demenz oft rund um die Uhr und sind so häufig hohen seelischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Damit steigt für sie das Risiko, körperlich zu erkranken oder beispielsweise eine Depression zu entwickeln. Bereits bei ersten Anzeichen dafür haben pflegende Angehörige das Recht, eine Vorsorgekur in Anspruch zu nehmen. Bisher machen aber nur wenige Angehörige von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Das Informationsblatt „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz“ informiert über die verschiedenen Formen von Reha- und Vorsorgeangeboten und gibt Aufschluss darüber, unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können. Dies ist auch deshalb wichtig, weil solche Maßnahmen von den zuständigen Kostenträgern häufig mit unzureichenden Begründungen abgelehnt werden. Erst am 17. Juli 2018 wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil darauf hin, dass Rehabilitation auch bei vorliegender Demenz erfolgreich durchgeführt werden kann. Ein entsprechender Antrag müsse deshalb genau geprüft und dürfe nicht ohne fundierte Begründung abgelehnt werden.
Das Informationsblatt finden sie hier.
Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft